Im Erlanger Rathsprotokoll von 1713 und 1715 finden sich Erwähnungen des Metzgermeisters Johann Waltz.
1713: 10 Kreuzer für die Gemeindekasse
Auf Seite 50 wurden alle Zahlungspflichtigen aufgeführt. Unter Metzger findet sich auch unser Johann Waltz.


1715: Johann Waltz ist Hausgeschworener
Auf Seite 236 wird Johann Waltz als einer von drei Hausgeschworenen erwähnt. Auch der Begriff Viertelmeister war damals dafür gebäuchlich. Zu Hausgeschworenen wurden nur ehrenwerte Bürger ernannt, die bauliche Maßnahmen überwachen, Grenzstreitigkeiten beilegen und den Brandschutz überwachen sollten. Der Metzgermeister Johann Waltz gehörte also zu den wichtigen Bürgern der Erlanger Altstadt, und zu den drei Hausgeschworenen, von denen einer gerade ersetzt werden musste.

Hier die Transkription des gekennzeichneten Abschnitts:
„Es hat man in Ansehung des abgeleibten Martin Tiembs hiesigen Hausgeschworenen an seine Stelle Hrn Johann Kühn erwählet und benannt, mithin denen andern als Hrn Johann Heckeln und Johann Waltzen adjungirt, worden er seine Pflicht erinnert und mit ein abgelegter Handschlag confirmiert.
Erläuterungen:
- „abgeleibt“: Ein sehr gebräuchlicher Begriff in alten Dokumenten für „verstorben“.
- „Hausgeschworenen“: Ein Hausgeschworener war ein amtliches Mitglied einer Gemeinde oder Zunft (oft im Zusammenhang mit dem Bauwesen oder der Verwaltung).
- „Handschlag“: Dies war die rechtlich bindende Bestätigung eines Eides oder einer Amtsübernahme durch einander die Hand reichen.
- „adjungiert“: Einer Person wird eine andere als Gehilfe oder gleichberechtigter Partner an die Seite gestellt.
Auch 1715 muss Hanns Waltz Steuern zahlen
Gleich danach finden wir – diesmal „Hanns“ – Waltz auf Seite 238 als „Steuerzahler“ gleich ganz rechts oben:

Alle Dokumente hat das Erlanger Stadtarchiv netterweise zur Einsicht bereitgestellt: Signatur 1.B.2 Raths.Protokolle 1713-1715.


