1822: Haus 767 b – die obere Hälfte, wird vererbt

Ein weiteres Dokument aus dem Staatsarchiv Nürnberg zeigt an, dass das Erlanger Haus 767 b von der Witwe des Bierbrauers Ogglin an eine Erbengemeinschaft übergeht.

Steuerkataster-Eintrag 2 von 5 zur Erbschaft Ogglin. Dokument aus dem Staatsarchiv Nürnberg

Zunächst wieder die Beschreibung des Besitzes:

Die obere Hälfte eines zweigädigen Wohnhauses:

Halbes Wohnhaus mit

  • 2 Schweinställen,
  • halber Holzschupfe,
  • 1/4 Antheil an Pumpbrunnen,
  • halber Antheil an Keller im Wohnhaus,
  • dann der ganze Abtritt
  • mit halbem Antheil an Hofraum,
  • die ganze Küche, 0,06(?) gemeinschaftlich mit H. No. 767 a.

A, Gerechtigkeit

zu einem halben Nutzantheile an den (unleserlich?) (unleserlich?) Altstädter Gemeindebesitzungen, dem halben Anecht und an der Vertheilung derselben.

B, Hutrecht

in der königl. Xxxx(?). (Durchgestrichen)

nach Vortrag bei der Gemeinde Altstadt Lit. 740 Litt. E.

Unterhaltungs-Verbindlichkeit

Der gemeinschaftliche Besitz wird gemeinschaftlich unterhalten, wie auch der eine, den Besitzern von H. No. 767 a/b gehörige Kamin u. Stock(?) von ihnen unterhalten wird.

Zum Besitz gehören noch 4 Äcker:

Lit. B. Gemeindetheile  Äcker:

  • a, vom Jahre 1711
    • Plannummer 1722: In alten Kraut-Acker.
    • Flächen-Inhalt: 0,49 (Tagwerk)
  • b, vom Jahre 1817
    • Plannummer 1942: am Steinstück, Birkenfahrweg.
    • Flächen-Inhalt: 0,50  (Tagwerk)
  • c, vom Jahre 1822: Wiesen Stubenloh:
    • Plannummer 2403: im Stubenloh.
    • Flächen-Inhalt: 0,26 (Tagwerk)

      Plannummer 2403: im Stubenloh
    • Flächen-Inhalt: 0,24 (Tagwerk)

Neben den Ackergrundstücken steht „Handlohnfrei“

Klärung der Begriffe

  • Abtritt: Toilette
  • Hutrecht: Das Recht, Vieh auf bestimmten Flächen weiden zu lassen.
  • Gerechtigkeit: In diesem Kontext ein verbrieftes Nutzungsrecht.
  • Schupfe: Ein Schuppen oder Lagerraum.
  • Handlohnfrei: Mit „Handlohn“ ist eine Gebühr gemeint, die bei Besitzwechsel an die Obrigkeit zu zahlen ist. Die Äcker waren also von der Gebühr befreit.

Erbtheilung zu gleichen 3 Theilen

Laut Erbtheilung vor Gericht am 17. September 1822 mit Lit. B. von der Wittwe Barbara Ogglin zu gleichen 3 Theilen für Auflage erblich erhalten:

Die Erben dieser sind:

  1. Sibilla Meier
  2. Johann Peter, Karolina und Georg Paul Ganser, ferner Jakob Kusgen, Babette, Regina Pauline, Euphrosina Charlotte, Kunigunda und Dorothea Ganser, Kinder von Peter Ganser.
  3. Elisabetha Helmer, Ehefrau des Konrad Hentlein.

(Da Namen sind schwer lesbar sind, können sie möglicherweise ein wenig anders heißen.)

Erkenntnisse

Barbara Ogglin war die Frau des offenbar schon vorher verstorbenen Bierbrauers Ogglin.

Ihr gehörte der obere Teil des Hauses 767 – deshalb die Nummer 767 b – und 4 Äcker mit insgesamt 1,49 Tagwerk Fläche. Die Grundstücksfläche des Hauses wurde mit 0,03 Tagwerk angegeben – vermutlich die 200 m², die es heute noch sind. Dann dürften die Äcker insgesamt gut 9.000 m² groß sein. Die Ackerfläche war wohl nötig zur Selbstversorgung der Familie. Auch das Schweinefutter musste dort wachsen.

Interessant ist die Beschreibung des Hauses mit kleinem Hof. Nach alten Zeichnungen hat das Haus 100 m² Grundstücksfläche belegt. Für den Hof blieben dann noch 100 m², auf denen ein Stall für 2 Schweine, ein Holz-Schuppen, ein Pump-Brunnen, und der Abtritt untergebracht waren.

Die Küche im Haus mussten sich die Besitzer beider Haushälften teilen. Die war vermutlich im ersten Stock, also in 767 b. Damit war der Zugang zur Wohnung oben offen für die unten wohnende Familie. Die obere Wohnung war dafür wohl größer als die untere. Unten war ja der Durchgang in den Hof, und die Treppe in den ersten Stock.


Die Analyse weiterer Dokumente folgt in den nächsten Blogposts.


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