1824: Georg Andreas Guthmann – 767 a – erhält Acker-Besitz

Eine weiteres historisches Dokument aus dem Staatsarchiv Nürnberg beschreibt den Besitz von Georg Andreas Guthmann, der die untere Hälfte des Hauses 767 mit dem Zusatz a besitzt. Er hat Ackerflächen in den Besitz bekommen. Vorher waren Nutzungrechte für gemeindliche Flächen üblich.

Steuerkataster-Eintrag 2 von 5 zu Andreas Guthmann 1824. Dokument aus dem Staatsarchiv Nürnberg

Die untere Hälfte eines 2 gädigen Wohnhauses.
Gebäude:
Ein halbes Wohnhaus

  • mit halben Holzschuppen,
  • 1/4 Antheil am Pumpbrunnen,
  • dann gemeinschaftlicher Keller
  • nebst Dunggrube, Abtritt und Hofraum.
  • 1/2 Antheil gemeinschaftliches Dach mit H. No. 767b und 0,06.(?)

Gemeinderecht:

zu einem halben Nutzantheile an dem noch unzertheilten Altstädter Gemeindebesitzung

Rechts daneben in Blau:

bezieht gegenwärtig seinen Antheil bei der Vertheilung derselben.

(Anmerkung: Dies bestätigt, dass Guthmann nun ein konkretes Stück Land statt eines bloßen Nutzungsrechts besitzt.)

Hutrecht:

in der Königl. Waldung auf Vortrag bei der Gemeinde Altstadt Mr. 740 Litt.6

Unterhaltungsverbindlichkeit:

Der gemeinschaftliche Besitz wird auf gemeinschaftliche Kosten unterhalten, was jedoch den Brunnen betrifft, so wird derselbe auch gemeinschaftlich unterhalten und gereinigt. Der hierauf befindliche zweite Brunnenstock wird von den Eigentümern der Besitzer von H. No. 767 a, b gemeinschaftlich unterhalten.

IV. Vortrag der Ankunftstitel und sonstigen Verhältnisse

Durch Ehelichung der Wittwe des Georg Zacharias Lang übernommen, welches selber auf Ableben ihres Ehemannes, des Georg Zacharias Lang zu erfüllen laut Eigenthumsurkunde vom 1ten Juli 1791.
(Nach übernommen ist alles durchgestrichen.)

Lit. B Besitzstand Gemeindetheile

Acker:

a. Vom Jahre 1711

Plan 1723:Acker am Rödelheim beim Wald. [Fläche: 0,44 Tagwerk]

b. Vom Jahre 1807

Plan 1941:am Neustädter Buckenhoferweg. [Fläche: 0,49 Tagwerk]

c. Vom Jahre 1822  Stubenloh

Plan 2103: im Stubenloh ½ Antheil, 1/2 Antheil an 0,52 mit mit H. No. 767b. [Fläche: 0,26 Tagwerk]

(unleserliche Überschrift)

Plan 2403: im Stubenloh ½ Antheil gemeinschaftlich mit H. No. 767b. (0,49) [Fläche: 0,25 Tagwerk]

IV. Vortrag der Ankunftstitel und sonstigen Verhältnisse

  • Pl. No. 1723 laut Stadtgemeindlichen Zeugnisses vom 12. Juli 1833 (Schreibfehler?) mit Lit. A. vergeben.
  • Pl. No. 1941 von Georg Leonhard Knopf(?) gegen Pl. No.2327 und eine baare Aufgabe von 13 fl. laut Protokolls der Gemeinde Altstadt vom 26. April 1824 eingetauscht.
  • Pl. No. 2103 und 2403 laut (unleserlich)-Protokoll vom 9ten Dezember 1822 durch Loos erhalten.

Erkenntnisse

Der verstorbene Vorbesitzer war Georg Zacharias Lang. Seine Frau beerbte ihn, und heiratete Georg Andreas Guthmann, der damit offensichtlich zum Besitzer von Haus No. 767 a (untere Hälfte) wurde, vermutlich am 1. Juli 1791.

Das Dokument klärt auch hier die gemeinschaftlich genutzten Teile:
Ein halbes Wohnhaus mit halbem Holzschuppen, 1/4 Antheil am Pumpbrunnen, dann gemeinschaftlicher Keller, nebst Dunggrube, Abtritt und Hofraum. 1/2 Antheil gemeinschaftliches Dach mit H. No. 767b.

Was es bedeutet, nur ¼ Anteil am Pumpbrunnen zu haben, ist mir noch unklar. Oben wird jedoch beschrieben, dass der Brunnen gemeinschaftlich unterhalten und gereinigt werden muss, wie auch der darauf gesetzte zweite „Brunnenstock“.

Für 767 a wird kein Schweinestall aufgeführt. Entweder gibt es den nicht mehr, oder der gehört nur zu 767 b.

Zum Hausbesitz gehören jetzt nicht mehr Nutzungrechte an gemeindlichen Äckern. Georg Andreas Guthmann wurde der Acker mit Plan Nr. 1723 als Eigentum übergeben. Den Acker 2327 hat er gegen den Acker mit Plan Nr. 1941 eingetauscht. Und die beiden Äcker 2103 und 2403 hat er bei einer Verlosung erhalten.
Die Gesamtfläche seiner Äcker beträgt 1,44 Tagwerk. Das ist ähnlich viel bei der anderen Haushälfte (1,49 Tagwerk). Die letzten beiden zugelosten Äcker müssen sich beide Hausbesitzer teilen.

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