Fünf Jahre nach der Werkstattvergrößerung (1837) möchte Schlossermeister Johann Peter Ganßer sein Haus weiter modernisieren und einen Laden einrichten. Das hat er mit Maurermeister Lehnert schon besprochen. Der reicht dafür einen Genehmigungsantrag beim Erlanger Stadtmagistrat ein.
Im Stadtarchiv Erlangen liegen dafür folgende Unterlagen:




Hier die Transkription der wichtigsten Teile:
Seite 1: Das Gesuch
Actum Erlangen d. 21. März 1842.
Der Maurermeister Lehnert trägt vor: der Schlossermeister Peter Ganßer beabsichtigt in seinem Hause Nr. 767 eine Ladenthüre links der Hausthüre und an dem dort befindl. Fenster auszubrechen, worüber ich den Plan übergebe und um baupolizeiliche Erlaubniß bitte.
l. s. v. (gelesen, genehmigt, vollzogen)
Lehnert
[Links am Rand:]
Herrn Bauinspektor Thaler zur Besichtigung und Begutachtung. Erlangen d. 22. März 1842. Stadtmagistrat [Unterschriften]
Gegen die Einrichtung einer Ladenthür, welche nach beiliegenden Plan anstatt dem Fenster a angebracht werden
soll, ist folgendes zu erinnern: (weiter auf Seite 2)
Seite 2: Gutachten und Beschluss
- Muß die Ladenthür dieselbe Höhe, und in gleicher Reihe wie die Hausthür hergestellt werden, im Übrigen würde die Symmetrie gestört werden, wenn die Thüre blieb, wie sie jetzt bestimmt.
Erlangen den 26.3.42. Thaler
Darunter mit anderer Schrift:
Zu dem Betrachte, daß jedem Concessionsinhaber nach § 18 Nr II der Vollz. Vorschr. z. G. Gesetze gestattet ist, mit seinen eigenen Fabrikaten überall, und zu jeder Zeit, im Lande zu handeln, und solche im offenen Laden zu verkaufen, und in dem weiteren Betracht, daß nicht nur seine Gewerbsgenossen, sondern auch von anderen Gewerben, dergl. Läden benützt werden, um die Gewerbserzeugniße zu verkaufen, soll dem Ganßer das Baugesuch um Ausbrechung eines Loches, unter Einhaltung des revidierten Bauplanes hiermit gewährt werden.
Erlangen den 31ten Maerz 1842.
Stadtmagistrat
(Unterschriften)
Seite 3: Bauplan / Skizze
Aufriß des Schlossermeister Peter Ganßer’schen Wohnhauses Nr. 767
Die Fensterstatt a. soll zu einer Ladenthüre umgewandelt werden.
[Die Zeichnung zeigt die Fassade mit der Haustür (b) und dem Fenster (a), das zur Tür werden soll. Man sieht rote Korrekturstriche des Bauinspektors, um die Symmetrie zur Haustür zu wahren.]
Lehnert (Unterschrift des Maurermeisters)
Seite 4: Eröffnung
Geschehen Erlangen den 1. April 1842.
Dem vorgeladenen Schlossermeister Peter Ganßer wurde der Magistrats Beschluß vom 31. v. Mts. (vorigen Monats) zur Notiz bekannt gemacht.
l. s. v. Joh. Peter Ganßer
[Links unten:]
Nach erfolgter Vormerkung im (unleserlich)lichen Verzeichnisse ad acta. Erlangen d. 2. April 1842.
Stadtmagistrat
(Unterschriften)
Zusammenfassung:
Im März 1842 beantragte der Maurermeister Lehnert im Namen von Peter Ganßer, ein Fenster an der Straßenfront (Hauptstraße 109) in eine Ladentür umzuwandeln. Der Bauinspektor Thaler hatte zunächst Einwände wegen der Symmetrie der Fassade und verlangte, dass die neue Ladentür die gleiche Höhe wie die bestehende Haustür haben müsse. Der Magistrat genehmigte den Umbau schließlich am 31. März 1842 mit Verweis auf das geltende Gewerberecht, das es Handwerkern erlaubte, ihre Waren in eigenen Läden zu verkaufen.


