Gesuch um den Erhalt des selbständigen Bürgerrechts
Wer in Erlangen heiraten will, wird dort auch wohnen wollen. Damals gab es einen feinen Unterscheid zwischen Wohnort und Heimatort. Der Heimatort damals war vielleicht vergleichbar mit unserer heutigen Staatsangehörigkeit: Nur für die beheimateten Bürger fühlte sich die Gemeinde verantwortlich, z.B. wenn man kein Geld mehr verdienen konnte. Deshalb war es für die Verehelichung wichtig, das Heimatrecht vorher für den Ort zu beantragen, wo man leben oder zugehörig sein wollte. Sebastian Savini wollte mit seiner Familie in Erlangen leben. Deshalb ging er am 12. Juni 1911 zum Stadtmagistrat. Dort entsteht folgendes Protokoll:
Gesuch des Schlossers Sebastian Savini um Verleihung der Heimat in der Stadt Erlangen.
Es erscheint Herr Sebastian Savini, Schlosser, wohnhaft hier Hauptstraße No 109 und bittet um Verleihung des selbständigen Heimatrechtes auf Grund des Art. 7 u. 12 IV des Heimatgesetzes.
Er gibt bezüglich seiner und seiner Familienangehörigen persönlichen Verhältnisse folgendes an:
Vor- und Zuname: Sebastian Savini
Religion: protestantisch
Geburtsort: Erlangen
Tag der Geburt: 19. Dezember 1873
Familienstand: ledig
Stand und Gewerbe: Schlosser
bisherige Heimat: Erlangen ursprüngliche Heimat
Name, Stand und Wohnort, dann Heimat der Eltern:
Georg Hannibal Savini, Schlossermeister und Margaretha, geb. Müller, leben beide hier.
Außereheliche Kinder der Frau: (leer)
Er bringt zur Begründung seines Gesuches in Vorlage:
1 Arbeitszeugnisse
welch letztere ersehen lassen, daß Gesuchsteller dahier beschäftigt war, wie folgt:
seit dem Jahre 1894 ununterbrochen bei seinem Vater, Schlossermeister Hannibal Savini.
Gesuchsteller erklärt schließlich, daß er seit Geburt ununterbrochen dahier wohnt.
Unterschrift: Sebastian Savini



Die Dokumente stammen freundlicherweise aus dem Stadtarchiv Erlangen (6.A.III.No 8884 R.119.d.1/4)
Nach 10 Tagen erhält Sebastian das Bürgerrecht
Der Stadtmagistrat hat am 22. Juni 1911 folgenden Beschluß formuliert:
Dem dahier ursprünglich beheimateten ledigen Schlossergehilfen Sebastian Savini wird seinem Gesuch vom 12. d. Mts. entsprechend auf Grund des Art. 7 und 12 Abs. IV des Gemeindesgesetzes vom 16. April 1868 / 30. Jui 1899 das Heimatrecht in hiesiger Stadt gebührenfrei verliehen.
- Ausfertigung und Zustellung der Heimaturkunde,
- Eintragung in das Verzeichnis der dahier Heimatberechtigten und
- Anlegung eines Familienbogens, sodann
Erlangen, 22. Juni 1911
Stadtmagistrat
Sebastian braucht ein Verehelichungszeugnis
Sebstian Savini – der Sohn des Schlossermeisters Georg Hannibal und von Margaretha Katharina Savini – muss auch 1911 noch den Erlanger Stadtmagistrat um Erlaubnis bitten, wenn er heiraten will. Um das sog. „Verehelichungszeugnis“ zu beantragen, ist er zum Stadtmagistrat gegangen. Das Protokoll beginnt mit den Daten der Personen:
„Es erscheint heute (20. Juli 1911)
Herr Sebastian Hannibal Savini
Religion: protestantisch
geboren zu: Erlangen
am: 19. Dezember 1873
Familienstand: ledig
Stand: Schlossermeister
wohnhaft zu: Erlangen, Hauptstraße 109
beheimatet zu: Erlangen
Sohn des: Schlossermeisters Georg Hannibal Savini und Margaretha Katharina, geborene Müller
und bringt vor:
Ich beabsichtige mich zu verehelichen mit Fräulein Bertha Ranzenberger
Religion: protestantisch
Staatsbürgereid schon geleistet.
geboren zu: Weissenburg i/ Bayern
am: 15. März 1885
Familienstand: ledig, berufslos
wohnhaft zu: Weissenburg, Hs Nr. 556 1/8
beheimatet zu: Weissenburg
Tochter des: Maurermeisters Friedrich Ranzenberger und Rosa, geborene Brentel
Unter Uebergabe der erforderlichen Papiere, nämlich:
a) für mich: Geburts- und Taufzeugnis
b) für meine Verlobte:
Geburts-Urkunde und Familienstandszeugnis nebst Zeugnis nach Art. 32 des Z.G. [Zivilgesetzbuch]
stelle ich die Bitte, mir Verehelichungszeugnis ausfertigen zu wollen.
Zur Braut stehe ich in keinem Verwandtschaftsverhältnis (§ 1310 B. G. B.).
Die Braut ist kinderlos“



Die Dokumente stammen freundlicherweise aus dem Stadtarchiv Erlangen (6.A.III.No 8884 R.119.d.1/4)
Dieses Protokoll hat Sebastian Hannibal Savini mit vollem Namen unterschrieben.
Darunter steht das Kürzel G. w. v. und die Unterschrift des Amtsträgers. Das Kürzel ist eine eine damals übliche Formel am Ende eines Protokolls, die bestätigt, dass das Dokument dem Erschienenen vorgelesen wurde, er den Inhalt bestätigte und unterschrieb.
Prüfung des Stadtmagistrats für das Verehelichungszeugnis
Die notwendigen Bestätigungen sind am besten aus der Verfügung zu erkennen:
Verfügung
I. Einholung der Straflisten für die Brautleute.
II. An die Kämmerei zur Anzeige, ob sich Gesuchsteller mit einer Zahlung im Rückstand befindet.[Handschriftlicher Vermerk:] Ohne Rückstand
III. An den Armenpflegschaftsrat zur Angabe, ob der Mann in den letztverflossenen 3 Jahren Armenunterstützung beansprucht oder erhalten hat.
[Handschriftlicher Vermerk:] p. Savini hat Armenunterstützung weder beansprucht noch erhalten.
Erlangen, den 22. Juli 1911
Stadtmagistrat
Ganz unten sind zwei offensichtlich kleinere Bestrafungen für Sebastian Savini aufgeführt (jeweils bestraft mit 3 Mark oder 1 Tag Haft):
Savini ist 2 x bestraft u. zwar:
- am 5. VIII. 1892 v. K. G. Erlangen wegen Unfug zu 3 M od. 1 Tag Haft;
- am 19. V. 95 d. A. G. Erlangen wegen Unfug zu 3 M od. 1 Tag Haft.
Erlangen, 24. Juli 1911, Amtsanwalt Stadt.
Sebastian darf in Erlangen heiraten und wird Heimatberechtigter
Das Dokument zeigt sehr schön die gründliche (und teils kleinliche) bürokratische Kontrolle, der Paare vor der Eheschließung damals unterworfen waren. Sebastian bekommt jedenfalls die Erlaubnis zur Eheschließung am 27. Juli 1911, also schon 7 Tage nach seinem Gesuch:
Beschluß
I. Das Gesuch des ledigen Schlossermeisters Sebastian Hannibal Savini dahier
um Ausfertigung des Zeugnisses zur Verehelichung mit der in Weissenburg i/B [Bayern] beheimateten und wohnhaften ledigen Maurermeistertochter Bertha Ranzenberger wird genehmigt.
II. Ausfertigung des Verehelichungs-Zeugnisses und Aushändigung an den Gesuchsteller nach Erlag der Gebühren.
III. Eintragung in die Liste der dahier Heimatberechtigten.
Dafür muss er insgesamt 11 Mark und 50 Pf. an die Gemeindekasse zahlen. Das damals Wichtige war aber das Heimatrecht, das er damit für seine zu gründende Familie erwarb. Das vergaben die Städte und Gemeinden nur an die, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie der Stadt als Sozialfälle auf der Tasche liegen.
Erkenntnisse
Erlangen war auch 1911 noch sehr vorsichtig im Aufnehmen von neuen Bürgern. Die Sorge, für Sozialfälle zahlen zu müssen, war offensichtlich groß. Obwohl Sebastian Savini ja bei seinen Eltern in Erlangen groß geworden ist, behält er nicht automatisch das bisherige Bürgerrecht. Sobald er selbständig wird oder eine eigene Familie gründen will, muss er sich wieder um das Bürgerrecht bewerben. Und dafür braucht man sichere finanzielle Verhältnisse, möglichst keine Vorstrafen, und man darf von der Armenkasse nicht schon mal versorgt worden sein. Die Chance auf Einbürgerung hatten also nur die etwas Wohlhabenderen.


