Welche Menschen haben in den drei Jahrhunderten vor uns hier gelebt? Wie haben die ihr Leben gestaltet? Was haben die in diesem Haus getan? Fragen, die uns das Haus selbst nicht beantwortet. Glücklicherweise gibt es noch alte Dokumente zu unserem Haus in Archiven. Darin werden ja immer Namen genannt, meist mit Berufsbezeichnungen. Dokumente wurden nur bei großen Ereignissen angefertigt. Das Alltags-Leben ist daraus kaum ersichtlich. Sie geben uns aber kleine Einblicke, und stellen uns Menschen vor, die tatsächlich hier gewohnt haben.
Alte Steuer-Akten im Staatsarchiv Nürnberg
Das Staatsarchiv Nürnberg ist derzeit nach Lichtenau ausgelagert. Dort liegen alle historischen Unterlagen aus der bayerischen Zeit von Erlangen, also ab 1810. Davor war Erlangen französisch und preußisch. Dokumente aus dieser Zeit sollen im Staatsarchiv Bamberg liegen. Mein erster Schritt ging also ins Staatsarchiv Nürnberg in Lichtenau. So gut gesichert stellt man sich ein Archiv vor: Die Festung Lichtenau vermittelt mit ihren dicken Mauern den sicheren Eindruck einer Lagerstätte für wertvolle Dokumente.

Auf meine Anfrage waren dort schon alle relevanten Dokumente für meinen Besuch vorbereitet. Sehr alte handschriftlich geführte Behörden-Bücher, hier „Grundsteuer-Kataster-Umschreibe-Hefte“, lagen für unser Haus mit der damaligen Haus-Nummer 767 schon bereit.


So schön geschrieben wie das Deckblatt waren die Dokumente darin leider nicht. Die ersten von 1811 sahen etwa so aus:

Dass die Schrift heute kaum lesbar ist, ist nur eine Schwierigkeit. Ich kenne auch damals übliche Redewendungen und Abkürzungen nicht. Glücklicherweise können wir uns heute einen persönlichen KI-Berater nehmen, der die Schrift recht gut lesen kann und auch über Hintergrund-Wissen zu Begriffen und Regeln aus der damaligen Zeit verfügt. Mein recht kompetenter KI-Berater war Google Gemini. Ihn habe ich um eine Transkription geben. Und ihm Fragen gestellt, zu Begriffen, die mir nicht klar waren.
Gemini hat einen guten Job gemacht – nur war meine kritische Kontrolle immer nötig. Die KI arbeitet beim Entziffern von Worten ganz ähnlich wie wir Menschen. Schwer lesbare Worte vergleicht man mit möglichen Worten an dieser Stelle und interpretiert dann ein vorstellbares Wort. Das passt aber auch bei der KI nicht immer. So ein Wort kann ich da manchmal auf keinen Fall mit dem Geschriebenen in Verbindung bringen. Sogar einige Zahlen hat die KI falsch abgeschrieben. Oft hat mir die KI aber so etwas wie einen möglichen Pfad gelegt, der nur noch ein wenig abgeändert werden musste. Also unsere Zusammenarbeit war ganz gut.
Das erste Dokument von 1811
„Güter-Verzeichniß des Bürgers und Büttnermeisters Georg Andreas Guthmann in Erlangen“ so beginnt mein erstes historisches Dokument. Geschrieben war es in einer typischen deutschen Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts.



Dieses Dokument „Güterverzeichnis“ diente der Festlegung des zu zahlenden Zinses (Steuer). Deshalb wurde der gesamte Besitz akribisch beschrieben.
Besitz des Büttnermeisters Georg Andreas Guthmann
- Ein halbes Wohnhaus Sub No: 767, halb massiv, 2 gädig, wovon die oberen Gaden von dem Landhändler Meyer bewohnt wird.
- Das halbe Holz-Recht in der Stadt Waldung der Meil genannt mit 1 Schock weichen Büscheln.
undDas Gemeind-Rechtmit 1 Fuder Streu auf gedachte Waldung. (Der Anfang ist gestrichen) - [zuvor 4.] Die zu diesem halben Hause gehörigen halben Neubrüche im Meilwald.
- [zuvor 5.] Ist Büttnermeister und treibt die Profession.
Ein Verschreiben in diesem Buch erforderte sichtbare Korrekturen. Punkt 4 und 5 wurden so zu 3 und 4.
Anmerkungen:
Ein „Gaden“ bezeichnete damals oft ein Stockwerk oder einen Raum.
Ein „Schock“ entsprach meist 60 Stück.)
Kurze Einordnung
Georg Andreas Guthmann war also ein Büttner (auch Küfer oder Fassbinder genannt). Das Dokument zeigt, dass er Miteigentümer eines Hauses war (daher „halbes Wohnhaus“), in dem ein Händler oben wohnte. Besonders interessant sind die erwähnten Waldrechte (Holz-Recht und Neubrüche) im „Meilwald“ die für Handwerker damals essenziell für die Materialgewinnung oder als Brennstoffquelle waren.
In dem historischen Kontext von Erlangen und dem Güterverzeichnis von Georg Andreas Guthmann bedeutet der Begriff Neubruch (oft auch „Neubruch-Feld“ oder „Raubruch“) Folgendes:
Ein Neubruch bezeichnet ein Stück Land, das frisch urbar gemacht wurde. In der Regel handelte es sich dabei um ehemalige Waldflächen oder Ödland, die durch Roden der Bäume und das Ausbrechen der Wurzeln in landwirtschaftlich nutzbare Fläche (meist Äcker oder Wiesen) umgewandelt wurden.
- Der Vorgang: Das Wort leitet sich davon ab, dass der Boden zum ersten Mal mit dem Pflug „gebrochen“ wurde.
- Bezug zum Meilwald: Da Georg Andreas Guthmann laut dem Dokument Anteile an Neubrüchen „im Meilwald“ besaß, deutet dies darauf hin, dass zu dieser Zeit Teile des Erlanger Meilwaldes zur landwirtschaftlichen Nutzung freigegeben und gerodet worden waren.
Warum war das wichtig?
Für einen Bürger wie den Büttnermeister Guthmann waren diese Flächen aus mehreren Gründen wertvoll:
- Selbstversorgung: Handwerker in Städten wie Erlangen waren oft „Ackerbürger“. Sie betrieben neben ihrem Handwerk Landwirtschaft, um Getreide für Brot oder Futter für Nutztiere zu gewinnen.
- Steuervorteile: Oft waren Neubrüche in den ersten Jahren nach der Rodung von bestimmten Abgaben befreit, um den Anreiz zur Urbarmachung zu erhöhen.
- Besitzstand: Die „halben Neubrüche“ zeigen, dass er sich dieses Recht vermutlich mit einem Nachbarn oder Verwandten teilte, was bei der Aufteilung von Erbe oder ehemals gemeinschaftlich genutztem Gemeindeland üblich war.
Zusammenfassend: Guthmann besaß neben dem halben Haus nicht nur Rechte an Holz und Streu aus dem Wald, sondern auch konkret nutzbare Acker- oder Wiesenflächen, die durch Rodung des Waldes entstanden waren.
Abgaben und Lasten für Georg Andreas Guthmann
Diese Seite ist spannend, da sie die „Abgaben und Lasten“ auflistet – also die Steuern und Gebühren, die Georg Andreas Guthmann für seinen Besitz an den Staat und die Stadt zahlen musste.
| Fortl. Nummer | Gegenstand der Abgabe | An Geld (fl. / kr.) |
|---|---|---|
| ad 1. | Ist zum Königl. Kammer-Amt Erlang verbringbar und giebt davon jährlich | |
| An Erbzins auch 3 kr. Schreib Gebühr | — / 28 ¾ | |
| An Steuer von 9 3/8 fl. Steuer Fuß | 42 / 1/8 | |
| An Servis davon | ——- | |
| Zur Stadt Kämmerey An Lichtmess-Steuer | — / 15 | |
| ad 3. [zuvor 4] | Vom Neubruch an das Königl. Kammerey- Amt an Noval Zehend | — / 15 |
| Zur Stadt Kämmerey An Neubruchszins | — / 7 ½ | |
| An Steuer zum Königl. Kammer Amt von 10/8 fl. Steuer Fuß | — / 41 ¼ | |
| An Service [Abgabe für Einquartierung] | ||
| Das ganze Haus mit seinem Bau- und Anschlags-Werth nach der Einschätzungs-Liste v. 1785 steht sub No 767. An Steuer von 9 3/8 fl: Steuer Fuß | Schätzungs-Liste v. 1785 | |
| ad 4. [zuvor 5] | (Eintrag zum Gewerbe) | |
| An Gewerb-Steuer von der Büttner-Profession ebenfalls an das Königl: Kammer-Amt von 4 6/8 fl. Steuer Fuß | 2 / 3 ¼ | |
| An Servis davon | — / 21 ¼ | |
| Das Haus steht 575 fl. in der Brand Assecuranz |
Altstadt Erlang den 25. Maertz 1811.
Georg Andreas Guthmann
Was wir aus diesem Dokument lernen:
- Steuerarten:
- Erbzins: Eine feste jährliche Abgabe auf Grundbesitz.
- Servis: Eine Steuer, die ursprünglich für die Unterbringung und Verpflegung von Soldaten (Einquartierung) gedacht war.
- Lichtmess-Steuer: Eine städtische Abgabe, die traditionell am 2. Februar fällig war.
- Noval Zehend: Eine Abgabe (Zehnt) auf die Ernte von den „Neubrüchen“ (den frisch urbar gemachten Feldern).
- Brandversicherung: Das Haus war mit 575 Gulden in der „Brand Assecuranz“ (Feuerversicherung) versichert. Das war damals in Bayern bereits Pflicht.
- Gewerbesteuer: Da Guthmann als Büttnermeister sein Handwerk ausübte, musste er auch dafür eine Steuer entrichten.
- Historischer Kontext: Das Dokument ist auf den 25. März 1811 datiert. Erlangen gehörte zu dieser Zeit bereits seit 1810 zum neu gegründeten Königreich Bayern (vorher preußisch), weshalb hier auch vom „Königl. Kammer-Amt“ und „Königl. Rent-Amt“ die Rede ist.
Es ist ein sehr schönes Zeugnis für die bürokratische Genauigkeit der damaligen Zeit!
Was bedeutet das inhaltlich?
- Die Referenz auf 1785: Das Haus (Nr. 767) wurde nach einem alten Schätzwert von 1785 besteuert. Das war damals üblich, da man nicht jedes Jahr neu bewertete.
- Die „Büttner-Profession“: Das Wort bestätigt offiziell, dass er für sein Handwerk (seine Profession) eine eigene Steuer auf Basis eines „Steuerfußes“ von 4 Gulden und 6/8 (also 4,75 fl.) zahlen musste.
- Die Zahlen: Die Beträge in der rechten Spalte (z.B. 2 / 3 1/4 ) sind die tatsächlich zu zahlenden Guklen und Kreuzer, die aus dem „Steuerfuß“ (dem fiktiven Schätzwert) berechnet wurden.
Nur Georg Andreas Guthmann kennen wir jetzt als Bewohner
Ob er verheiratet war, ob er Kinder hatte, wer sonst noch in seiner Wohnung wohnte – all das gibt dieses Dokument leider nicht wieder. Nur, dass das Haus damals noch einen Besitzer – und vermutlich Bewohner – hatte, der im oberen Stockwerk wohnte, den Landhändler Meyer.
Damals waren Häuser eher überbelegt, Kinder und Erwachsene teilten sich den knappen Raum. So ist auch hier davon auszugehen, dass 1811 zwei Familien – vielleicht mit mehreren Generationen – in dem Haus wohnten.
Das Archiv kennt weitere Bewohner des Hauses 767
So ausführlich werde ich die nächsten Dokumente nicht darstellen. Nach Andreas Guthmann und dem Landhändler Georg Meyer hat der Schlossermeister Johann Peter Ganser um 1835 beide Haushälften gekauft. Also wieder ein Handwerker. Und 1868 hat der Schlossermeister Georg Hanibal Savini das Haus gekauft. das Haus war dann fast 100 Jahre im Besitz der Familie Savini, bis 1967 der Drucker Josef Hogl das Haus übernahm. Zumindest in der Zeit waren Handwerker die Besitzer. Genauere Angaben folgen in weiteren Blogposts hier.


