Mit dem Wort „Geschehen“ beginnt das Protokoll des Stadtmagistrats Erlangen am 20. März 1867.
„Erschienen“ lautet das zweite Wort. Der 29 jährige Schlossergeselle Georg Hannibal Savini, die 20 1/2 Jahre alte Katharina Margaretha Müller und ihr Vater, der Ackermann Johann Müller, sind gekommen.
Georg Hannibal Savini – der Sohn des Weissgerbergesellen Johann Hannibal Savini – trägt vor, daß er ums „Ansässigmachen“ in Erlangen bittet. Gleichzeitig beantragt er die „Verehelichungs-Erlaubniß„. Er würde gern Katharina Margaretha Müller heiraten.
Zur Begründung legt er das Zeugnis seines Arbeitgebers, dem Schlossermeister Carlipp aus der Hauptstr. 41 in Erlangen vor, und beschreibt, dass er dort für 5 Gulden wöchentlich eine „ständige Arbeit“ hat. „Mein Nahrungsstand ist nachhaltig gesichert, da meine Verlobte einen wöchentlichen Verdienst nach Handstreichen hat.“ ergänzt er. Außerdem legt er sein Tauf-, Schul- und Militärzeugnis vor. Und bei der Unterstützungsanstalt für Schlossermeister habe er sich auch schon angemeldet.
Dann ergreift seine Verlobte das Wort: „Ich bin willens, mich mit Savini zu verehelichen, übergebe mein Tauf- und Schulzeugniß und bemerke, daß ich meinem Verlobten zur Ausstattung im Werthe von 400 fl. in die Ehe bringe – und daß ich mit demselben ein uneheliches Kind erzeugte.“
Ihr Vater Johann Müller bestätigt das: „Ich erteile die Einwilligung, daß meine Tochter den Savini heiraten darf. Sie erhält von mir eine Ausstattung im Bestand von 400 fl. dafür.“
(Zum Vergleich: 400 Gulden waren damals etwa das Jahreseinkommen eines einfachen städtischen Angestellten.)



Die Dokumente stammen aus dem Stadtarchiv Erlangen (6.A.III.Nr 8712 R.119.e.4/8)
Alle drei unterschreiben das Protokoll
Der Stadtmagistrat nahm das erstmal zur Kenntnis, und übermittelte das Gesuch noch am gleichen Tag an die „beiden Collegien“ zur Beantwortung binnen einer einwöchigen Frist. Das Collegium der Gemeindebevollmächtigten erteilte 5 Tage später, am 25. März 1867, die Genehmigung für das Ansässigmachungs & Verehelichungs-Gesuchs. Eine schriftliche Antwort vom Collegium des Armenpflegschaftsrates, das offensichtlich prüfen sollte, ob die beiden schon mal der Gemeindekasse zur Last lagen, liegt nicht n den Akten.
Am 28.März 1867 kommt jedenfalls die Genehmigung fürs Ansässigmachung und Vereheleichung vom „Magistrat der königlichen Universitätststadt Erlangen„. Allerdings mit der Auflage 20 fl. Aufnahmegebühr und jährlich 1 fl. Schutzgeld zu entrichten, und die sonstigen verordneten Verbindlichkeiten zu bezahlen“. Damit waren neben den Schreib- und weiteren Gebühren für dieses Protokoll sicher auch die ab jetzt anfallenden Steuern gemeint.


Die Dokumente stammen aus dem Stadtarchiv Erlangen (6.A.III.Nr 8712 R.119.e.4/8)
Am 29. März 1867 wird Sebastian Hannibal Savini eingeladen, um ihm „den Beschluß zu eröffnen“. Ich vermute, er wird den Beschluß vorgelesen bekommen haben, um ihn danach zu unterschreiben. Ein Schriftstück bekommt er sicher nicht mit. Am 29. März hat er auch die Aufnahmegebühr von 20 fl. (Gulden) an die „Communal Haupt Cassa“ bezahlt. Damit ist er jetzt in den Kreis der „Schutzverwandten“ mit vollem Bürgerrecht in der Stadt aufgenommen.
So ganz richtig Erlanger Bürger wird er allerdings erst am 15. Mai 1867 nach dem „gemeinsam mit anderen geleisteten Verfassungs-Eid“.
Hochzeit und Hauskauf
Ein Jahr später heiraten die beiden tatsächlich in Erlangen, am 30. April 1868. Nur 3 1/2 Monate später kaufen am 13. August beide – ja Katharina Margaretha und Sebastian Georg Hannibal – gemeinsam das Haus 767 von den Erben des Schlossermeisters Johann Peter Ganßer. Für insgesamt 6000 fl. (Gulden)!
Sebastian Georg Hannibal muß inzwischen seine Meisterprüfung bestanden haben. Er wird jetzt als Schlossermeister in den Akten geführt. Dass er nun eine eingerichtete Schlosserwerkstatt sucht, ist sehr verständlich. Da passt ihm das Ganßer-Haus ganz gut. Ungewöhnlich ist aber, dass Katharina Margaretha als Mitbesitzerin aufgeführt ist. Das war damals unüblich. Nachdem ja ihr Vater schon bei der Hochzeit einen großzügigen Betrag gespendet hat, könnte es ja sein, dass sie über ihn jetzt wieder Geld für den Kauf des Hauses erhalten hat. Daher vermutlich die Bedingung, dass sie als Miteigentümerin eingetragen wird.


